Ablauf, Kosten
& häufig gestellte
Fragen
Fragen & Antworten
Start
Wie oft und wie lange sind die Therapiestunden?Die Sitzungen finden in der Regel einmal pro Woche statt und dauern jeweils 50 Minuten. Je nach Anliegen kann auch eine Doppelsitzung von 100 Minuten vereinbart werden.
Kosten & Rahmenbedingungen
Erstkontakt. Wie fange ich an?Die Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch oder über das Kontaktformular. In einem unverbindlichen Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern und gemeinsam mit mir das weitere Vorgehen abzustimmen. Gemeinsam besprechen wir die weiteren Schritte und entscheiden, ob eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (zusätzliche 36 Sitzungen) sinnvoll ist. Es können auch probatorische Sitzungen oder Akuttherapie in Anspruch genommen werden.
Was sind probatorische Sitzungen und Aktuttherapie?Eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Psychotherapie. Deshalb haben Sie die Möglichkeit, zunächst bis zu fünf probatorische Sitzungen wahrzunehmen. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der Besprechung Ihres Anliegens sowie der gemeinsamen Klärung, ob eine Psychotherapie für Sie passend und sinnvoll ist.
Bestimmte Situationen und Gegebenheiten verlangen manchmal akuten Handlungsbedarf. In Notfällen und in akuten Situationen, können Akuttherapiestunden angesetzt werden.
Wer übernimmt die Kosten?Die Abrechnung erfolgt transparent nach der Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ) bzw. Psychotherapeut:innen (GOP). Je nach Versicherungsvertrag kann ein Eigenanteil anfallen.
Wir behandeln:
Gesetzlich Versicherte
Privat Versicherte
Selbstzahler
Warum muss ich ein Ausfallhonorar bezahlen?Bei kurzfristigen Terminabsagen wird ein Ausfallhonorar berechnet. Hintergrund ist, dass die vereinbarten Termine fest für Sie reserviert sind und kurzfristig in der Regel nicht neu vergeben werden können. Das Honorar dient dazu, einen Teil des entstehenden Verdienstausfalls zu kompensieren und wird nicht von der Krankenkasse übernommen.
Das Ausfallhonorar fällt unabhängig vom Absagegrund an, auch im Krankheitsfall. Mit der Terminvereinbarung erklären Sie sich mit dieser Regelung einverstanden.
Kann ich den/ die Psychotherapeut/in wechseln?Eine erfolgreiche Psychotherapie setzt eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung voraus. Sie sollten sich in der Therapie wohlfühlen und offen über Ihre Gedanken, Gefühle und Bedürfnisse sprechen können.
Wenn dies nicht möglich ist, kann es hilfreich sein, die Schwierigkeiten gemeinsam anzusprechen oder gegebenenfalls einen Therapeutenwechsel in Betracht zu ziehen. Die probatorischen Sitzungen zu Beginn einer Therapie dienen auch dazu, herauszufinden, ob die Zusammenarbeit für Sie passend ist.
Die Therapie
Wie geht es mir bei und nach der Therapie?Psychotherapie kann emotional herausfordernd und anstrengend sein. Gleichzeitig gibt es oft auch entlastende oder leichte Momente. Humor und gemeinsames Lachen können dabei ein wichtiger Teil des Prozesses sein.
Nach belastenden Sitzungen kann es hilfreich sein, sich bewusst Zeit zur Erholung und Verarbeitung zu nehmen. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie sich während der Therapie fühlen, sprechen Sie dies gerne in der Sitzung an.
Kann ich den Therapiezeitraum verlängern?Wenn die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, wird ein begrenztes Sitzungskontingent bewilligt. Bei weiterbestehender Symptomatik kann in vielen Fällen eine Verlängerung beantragt werden, abhängig von Schwere und Komplexität der Problematik. Jede Therapie hat jedoch einen natürlichen Abschluss.
Zur Stabilisierung können bei Bedarf auch einzelne Termine in größeren Abständen sinnvoll sein. Bei erneuter oder anhaltender Erkrankung ist später eine neue Beantragung möglich; nach einer Wartezeit von in der Regel zwei Jahren bestehen dafür bessere Voraussetzungen.
Was soll ich bei akuten Suizidgedanken machen?Bitte kontaktieren Sie bei Suizidgedanken ihre/n Therapeuten/in , Arzt/ Ärztin oder die 112/110.
Suizidgedanken können im Rahmen psychischer Erkrankungen auftreten und sollten immer ernst genommen werden. In der Therapie wird deshalb besprochen, wie belastend und konkret diese Gedanken sind. Bei akuter Gefährdung ist schnelle Unterstützung notwendig, beispielsweise über den Notruf oder eine psychiatrische Klinik. Ziel aller Maßnahmen ist der Schutz und die Stabilisierung der betroffenen Person.
Eine ambulante Psychotherapie ist möglich, solange ausreichend Sicherheit besteht und verlässliche Absprachen getroffen werden können. Ist dies nicht gegeben, müssen Therapeut/innen geeignete Schutzmaßnahmen einleiten.
Wie läuft das mit der Schweigepflicht?Psychotherapeutinnen unterliegen der Schweigepflicht. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden weder Angehörige noch behandelnde Ärzte/ Ärztinnen über Inhalte oder Verlauf der Therapie informiert.
Eine Einbindung anderer Fachpersonen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Absprache. Ausgenommen sind lediglich anonymisierte Fallbesprechungen im Rahmen von Supervision, die ebenfalls streng der Schweigepflicht unterliegen.